WOHNWISSEN

Was ist eine "Zu Wohnzwecken genutzte Einheit"?

Dieser Begriff beschreibt Substandardwohnungen - also Bestandobjekte, die nicht mindestens eine Wasserentnahmestelle und ein WC haben - an denen Wohnungseigentum bis 31.12.1993 begründet wurde.

Von 01.01.1994 (Inkrafttreten des 3. WÄG) bis 30.06.2002 (Inkrafttreten des WEG 2002) war eine Neubegründung von Wohnungseigentum an solchen Substandardwohnungen nicht möglich. Mit dem WEG 2002 wurde dies erneut möglich, wobei nicht mehr zwischen Wohnungen und "zu Wohnzwecken genutzten Einheiten" unterschieden wird. Bei beiden handelt es sich nun im Sinne des WEG 2002 um "Wohnungen".

Heute findet man den Begriff "zu Wohnzwecken genutzte Einheiten" noch in Grundbuchsauszügen von Liegenschaften an denen nach alter Rechtslage (vor 1994) Wohnungseigentum begründet wurde.

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