WOHNWISSEN

Die Heizkostenabrechnung nach Heizkostengesetz – Eine kurze Einführung

Die Abrechnung der Kosten aus gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen sorgt in der Praxis bei vielen Kunden für Fragen und führt aufgrund der komplexen Berechnung häufig zu Unverständnis. In einer kleinen Serie von Artikeln wollen wir auf die wesentlichen Eckpunkte solcher Abrechnungen eingehen und planen die Entwicklung eines Tools in Excel, um Heizkostenabrechnungen nachvollziehen und prüfen zu können.


In Mehrparteienhäusern kommt ab 4 angeschlossenen Bestandseinheiten das Heizkostengesetz (HeizKG) zur Anwendung. Voraussetzung ist dabei, dass die Wärmeabnehmer (=Bewohner)  Einfluss auf den Verbrauch nehmen kann (zB Thermostat) und die Kosten, welche durch die notwendigen Messvorrichtungen und die Abrechnung entstehen geringer sind, als die erwartete Energieeinsparung. Das HeizKG hat den Ansatz die Heizkosten großteils nach Verbrauch abzurechnen und somit für den Einzelnen einen Anreiz zu schaffen, sparsam mit Energie umzugehen.


Die Regelungen des HeizKG gelten dabei für Mietwohnungen nach MRG und ABGB ebenso, wie für Wohnhausanlagen im Wohnungseigentum. Voraussetzung ist eine gemeinsame Wärmeversorgung, wobei der verwendete Energieträger (Öl, Gas, Strom, Fernwärme) irrelevant ist. Das HeizKG gilt dabei für eine zentrale Versorgung mit Heizungswärme ebenso, wie für eine etwaige zentrale Versorgung mit Warmwasser.


[… weiter in Teil 2]

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